Heizungsförderung ab Juli 2026: Bedingungen und Antragstellung
Förderbedingungen und Projektplanung: aktuelle Einordnung mit Verweisen auf KfW 458 und die LEGER-Förderberatung.
Geprüft am 13. September 2026. Für neue Anträge gelten die Bedingungen seit dem 21. Juli 2026. Bereits zugesagte Anträge behalten ihre jeweiligen Förderbedingungen.
Die im Juli angekündigte Umstellung ist abgeschlossen. Frühere Hinweise zur Übergangsphase und zu einem Startplatz am 21. Juli sind damit überholt. Entscheidend für Ihr Vorhaben sind die Bedingungen am Tag der Antragstellung.
KfW 458: Förderung objektbezogen prüfen
Die Grundförderung beträgt 30 %. Für selbstnutzende Eigentümer können 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein einkommensabhängiger Bonus hinzukommen. Die Voraussetzungen, etwa Heizungsart und Anlagenalter, müssen im Einzelfall erfüllt sein. Die Gesamtförderung ist grundsätzlich auf 70 % begrenzt; bis zu 80 % sind bei niedrigem Haushaltseinkommen unter den besonderen KfW-Voraussetzungen möglich.
Für die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 € Kosten berücksichtigt. Förderfähige Kosten sind nicht automatisch mit der gesamten Angebotssumme identisch. Die jeweils geltenden Einkommensgrenzen, Familienregelungen und Absenkungstermine finden Sie in der aktuellen Förderübersicht und direkt bei der KfW, Programm 458.
Die richtige Reihenfolge
Zum Antrag gehören die Bestätigung zum Antrag (BzA) und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer geeigneten aufschiebenden oder auflösenden Förderbedingung. Anschließend folgt der Antrag. Planen Sie die Durchführung nach der Förderzusage. Wir unterstützen bei technischen Angaben und Nachweisen; Zuständigkeit und Leistungsumfang stimmen wir mit Ihnen ab.
Welche Angaben helfen bei der Prüfung?
Halten Sie Heizungsart, Baujahr, Gebäudeadresse, Zahl der Wohneinheiten und die geplante Maßnahme bereit. Für persönliche Bonusvoraussetzungen klären wir, welche Unterlagen benötigt werden. Senden Sie sensible Einkommensunterlagen erst über den dafür vereinbarten Kanal.
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