Heizungsförderung: Neue Konditionen ab 21. Juli 2026 – was sich ändert und warum Abwarten bares Geld kostet
Die KfW stellt die Heizungsförderung um: Vom 9. bis 20. Juli läuft eine Übergangsphase, ab 21. Juli gelten neue Konditionen. Was sich ändert, was bleibt –…
Das Wichtigste in Kürze: Die KfW hat am 8. Juli 2026 eine Umstellung der Heizungsförderung angekündigt. Vom 9. bis 20. Juli können keine neuen Anträge vorbereitet werden (Übergangsphase), ab dem 21. Juli gelten neue Konditionen: Die Grundförderung von 30 % bleibt, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 % auf 16 %, der Förderhöchstbetrag von 30.000 € auf 28.000 €. Gleichzeitig steigt der maximale Fördersatz von 70 % auf 80 % – Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stehen teils sogar besser da. Ab Februar 2027 sinken die Sätze dann halbjährlich weiter. Wer seinen Heizungstausch jetzt beauftragt, verliert nichts – wer wartet, verschenkt Jahr für Jahr Fördergeld.
Was ist passiert?
Die KfW hat am 8. Juli 2026 offiziell angekündigt, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – also die staatliche Heizungsförderung, mit der Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen bezuschusst werden – angepasst wird. Konkret bedeutet das:
Seit dem 8. Juli, 24:00 Uhr können Energieberater und Fachbetriebe keine neuen „Bestätigungen zum Antrag“ mehr zu den bisherigen Konditionen ausstellen.
Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft eine technische Umstellungsphase. Neue Förderanträge sind in dieser Zeit nur möglich, wenn bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegt.
Ab Dienstag, 21. Juli 2026 gelten die neuen Förderkonditionen.
Wichtig: Falls für Ihr Vorhaben bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) vorliegt, können Sie den Förderantrag noch bis zum 20. Juli zu den alten, besseren Konditionen stellen. Melden Sie sich in diesem Fall sofort bei uns – wir prüfen Ihre Unterlagen und unterstützen Sie bei der fristgerechten Antragstellung.
Die Änderungen im Überblick
BausteinBis 8. Juli 2026Ab 21. Juli 2026
Grundförderung30 %
30 % – bleibt!
Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch alter Öl-/Gasheizungen, Selbstnutzer)20 %16 %
(sinkt ab Feb. 2027 halbjährlich um weitere 4 Punkte)
Einkommensbonus30 % (bis 40.000 € Haushaltseinkommen)40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 €); Familienzuschlag: 10.000 € Abzug vom anrechenbaren Einkommen (mind. ein minderjähriges Kind)
Effizienzbonus (natürliches Kältemittel / Erdwärme)5 %entfällt
Förderhöchstbetrag (1. Wohneinheit)30.000 €28.000 €
(sinkt ab Feb. 2027 halbjährlich um 750 €)
Maximaler Fördersatz70 %
80 % – wird sogar erhöht!
Die gute Nachricht: Die Heizungsförderung bleibt auch nach dem 21. Juli attraktiv. Ein Beispiel: Beim Austausch einer alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe erhalten Selbstnutzer weiterhin mindestens 46 % Zuschuss (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus) – bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das 12.880 € Zuschuss. Mit Einkommensbonus sind neu sogar bis zu 80 % möglich – Details in der Einkommenstabelle unten.
Neu: So viel Förderung gibt es je nach Haushaltseinkommen
Die neue Förderung ist deutlich stärker nach Einkommen gestaffelt als bisher. Für selbstnutzende Eigentümer gilt ab dem 21. Juli: Je niedriger das zu versteuernde Haushaltseinkommen, desto höher der Zuschuss – und der maximale Gesamtfördersatz steigt von 70 % auf 80 %:
Zu versteuerndes HaushaltseinkommenEinkommensbonusGesamtfördersatz*Max. Zuschuss (28.000 € Kosten)
bis 30.000 €40 %
80 % (Obergrenze)
22.400 €
bis 40.000 €30 %76 %21.280 €
bis 50.000 €10 %56 %15.680 €
über 50.000 €–46 %12.880 €
*Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % + Einkommensbonus, insgesamt gedeckelt auf 80 %. Beispiel: Selbstnutzer, Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung, Antragstellung ab 21.07.2026.
Familien aufgepasst: Ein Familienzuschlag von 10.000 € (mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt) wird vom anrechenbaren Einkommen abgezogen – damit rutschen viele Familien in eine bessere Bonusstufe. Beispiel: 38.000 € Haushaltseinkommen mit Kind zählt wie 28.000 € – voller 40-%-Bonus, also 80 % Gesamtförderung.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Einkommensteuerbescheid. Welche Stufe für Sie gilt, prüfen wir im kostenlosen Fördercheck.
Warum Abwarten Geld kostet: Der Förder-Fahrplan kennt nur eine Richtung
Die KfW hat gleichzeitig einen festen Absenkungsfahrplan veröffentlicht: Ab Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag halbjährlich weiter. Für ein typisches Wärmepumpen-Projekt mit förderfähigen Kosten am Höchstbetrag heißt das konkret:
AntragstellungFördersatz*HöchstbetragMax. ZuschussIhr Verlust bei Warten
ab 21. Juli 202646 %28.000 €
12.880 €–
ab Februar 202742 %27.250 €11.445 €−1.435 €
ab August 202738 %26.500 €10.070 €−2.810 €
*Beispiel Selbstnutzer, Austausch fossile Heizung gegen Wärmepumpe, ohne Einkommensbonus, nach dem aktuell von der KfW veröffentlichten Absenkungsfahrplan (Stand 09.07.2026).
Dazu kommt: Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in Bewegung – das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird derzeit im Bundestag beraten. Wer jetzt handelt und seine Förderzusage in der Tasche hat, hat Planungssicherheit – unabhängig davon, was politisch noch entschieden wird.
Jetzt beauftragen – ganz ohne Risiko dank Fördermittelvorbehalt
Viele Kunden fragen uns: „Kann ich überhaupt schon unterschreiben, wenn ich den Förderantrag erst ab dem 21. Juli stellen kann?“ Die Antwort ist ein klares Ja – und es ist sogar der klügste Weg:
Fördermittelvorbehalt schützt Sie: Ihr Auftrag bei LEGER enthält eine Förderklausel (aufschiebende Bedingung gemäß BEG-Richtlinie). Das heißt: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn Ihre Förderzusage da ist. Kommt die Zusage nicht, entstehen Ihnen keine Verpflichtungen. Genau diese Vertragsform sieht die Förderrichtlinie ausdrücklich vor – die Unterschrift gefährdet Ihre Förderung also nicht, sie ist die Voraussetzung dafür, dass wir den Antrag für Sie vorbereiten können.
Startplatz am 21. Juli: Wer jetzt unterschreibt, dessen Unterlagen machen wir in der Umstellungsphase komplett fertig (Planung, Bestätigung zum Antrag, Nachweise). Am 21. Juli – dem ersten Tag der neuen Förderperiode – reichen wir Ihren Antrag ein, bevor die erwartete Antragswelle startet. So sichern Sie sich die besten Konditionen, die es nach aktuellem Fahrplan je wieder geben wird.
Einbautermin 2026 statt Warteliste: Nach Förderumstellungen steigt die Nachfrage erfahrungsgemäß sprunghaft. Wer jetzt beauftragt, reserviert sich Gerät und Montagetermin noch für dieses Jahr.
Ihr Angebotspreis bleibt stabil: Die Förderumstellung ändert nichts an unserem Angebot – Ihr kalkulierter Preis bleibt wie vereinbart bestehen.
Diese Wärmepumpen verbauen wir für Sie
Wir setzen ausschließlich auf bewährte Markengeräte führender Hersteller – ausgelegt, geplant und installiert von unseren eigenen Monteuren aus dem Raum Nürnberg:
Bosch Compress – besonders leise, ideal für Reihenhäuser
Buderus Logatherm – robuste Systemtechnik
Vaillant aroTHERM plus – effizient mit natürlichem Kältemittel
Kermi x-change – kompakte Lösung fürs Eigenheim
So einfach läuft Ihr Heizungstausch mit LEGER
Kostenloser Fördercheck & Vor-Ort-Beratung: Wir prüfen Gebäude, Heizlast und Ihre persönliche Förderhöhe (inkl. Einkommensbonus).
Festes Angebot mit Förderklausel: Sie unterschreiben mit Fördermittelvorbehalt – ohne Risiko.
Wir übernehmen den Papierkram: Bestätigung zum Antrag, Förderantrag, Nachweise – komplett durch uns begleitet, Einreichung direkt am 21. Juli.
Montage durch eigene Monteure: Terminreservierung noch für 2026.
Auszahlung der Förderung: Wir liefern alle Unterlagen für Ihren Verwendungsnachweis.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Startplatz für den 21. Juli
Die Plätze für die Antragstellung am ersten Tag der neuen Förderperiode und die Montagetermine 2026 sind begrenzt. Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Fördercheck – wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Kostenlosen Fördercheck anfragen
Quellen: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026 („Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude“), KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen, Berichterstattung u. a. t-online vom 09.07.2026. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 09.07.2026, ohne Gewähr – verbindlich sind ausschließlich die Förderrichtlinien und Auskünfte von KfW und BAFA. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Fördersituation persönlich.
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